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Schießstandes Kaaks
ACHTUNG
ZUR INFO
Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat nach §16 BImSchG, unter dem Aktenzeichen G10/2024/031, den Betrieb des Schießstandes an 10 Tagen im Jahr im Rahmen von seltenen Ereignissen gem. Nr. 7.2 TA-Lärm oberhalb der bislang zugelassenen Schusszahlen genehmigt.
Die Ausnahmeregelung gilt an folgenden 10 Tagen:
16.05.2026 / 23.05.2026 / 25.07.2026 / 22.08.2026 / 29.08.2026 / 09.09.2026 (Mittwoch) / 19.09.2026 / 10.10.2026 / 24.10.2026 / 07.11.2026